Klarheit nach dem Unfall.
Wir nehmen den Schaden am Fahrzeug auf, dokumentieren ihn fotografisch und ermitteln die voraussichtlichen Reparaturkosten. Je nach Schadenfall können auch Wiederbeschaffungswert, Restwert und eine mögliche Wertminderung relevant sein.
Die Begutachtung richtet sich nach den individuellen Umständen. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können erforderliche Gutachterkosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Versicherer der verantwortlichen Partei übernommen werden. Das ist keine pauschale Zusage.
Darauf kommt es an
- Umfangreiche Dokumentation des Fahrzeugschadens
- Nachvollziehbare Ermittlung der Reparaturkosten
- Berücksichtigung relevanter Fahrzeugwerte
Welche Unterlagen und Informationen benötigt werden, klären wir persönlich mit Ihnen. Termine sind nach Vereinbarung möglich; ein kostenloser Vor-Ort-Service wird angeboten.
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