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ORIENTIERUNG NACH DEM UNFALL

Unfall? Das sollten Sie wissen.

Ruhe bewahren, Sicherheit herstellen und Schäden fachgerecht dokumentieren. Hier finden Sie eine erste Orientierung für die nächsten Schritte.

Unabhängigen Sachverständigen wählen

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Sie grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl hinzuziehen. Bei Kaskoschäden sind dagegen die Vereinbarungen Ihres Versicherungsvertrags zu beachten.

Schäden und Unfallhergang dokumentieren

Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und leisten Sie erforderliche Hilfe. Fotografieren Sie, soweit gefahrlos möglich, Fahrzeuge, Schäden und die Situation. Notieren Sie Kontaktdaten und bewahren Sie relevante Unterlagen auf. Im Notfall wählen Sie 112.

Reparaturwerkstatt auswählen

Bei Haftpflichtschäden kommt grundsätzlich eine Werkstatt Ihrer Wahl in Betracht. Bei einem Kaskoschaden kann eine vertragliche Werkstattbindung gelten. Klären Sie die Voraussetzungen, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Wertminderung berücksichtigen

Auch nach fachgerechter Reparatur kann ein Unfallfahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen einen geringeren Marktwert haben. Ob eine merkantile Wertminderung vorliegt, hängt unter anderem von Fahrzeug und Schaden ab.

Nutzungsausfall einordnen

Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Nutzungsausfall oder ein Mietwagen in Betracht kommen. Anspruch und Umfang sind vom Einzelfall abhängig.

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag beschreibt vor allem erwartete Reparaturkosten. Ein Gutachten kann darüber hinaus weitere schadenrelevante Werte und Befunde dokumentieren. Bei geringfügigen Schäden ist ein vollständiges Gutachten nicht immer erforderlich.

In drei Schritten zum Gutachten.

01

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen. Gemeinsam klären wir die nächsten Schritte.

02

Fahrzeug begutachten lassen

Wir vereinbaren einen Termin und nehmen den Schaden an Ihrem Fahrzeug fachgerecht auf.

03

Gutachten erhalten

Sie erhalten eine nachvollziehbare Dokumentation als Grundlage für die weitere Schadenabwicklung.

Häufige Fragen

Wer bezahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können notwendige und angemessene Gutachterkosten grundsätzlich ersatzfähig sein. Bei Bagatellschäden, Mitschuld oder Kaskoschäden gelten andere Voraussetzungen. Eine pauschale Erstattungszusage ist nicht möglich.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Hilfreich sind die Zulassungsbescheinigung Teil I, Ihre Kontaktdaten, Informationen zum Unfall und vorhandene Fotos. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, besprechen wir mit Ihnen.

Kann die Begutachtung vor Ort erfolgen?

SV Kugler bietet einen kostenlosen Vor-Ort-Service an. Den Besichtigungsort und einen passenden Termin stimmen Sie persönlich mit Herbert Kugler ab.

Sollte ich das Fahrzeug vor der Begutachtung reparieren lassen?

Soweit möglich sollte der Schaden vor einer Reparatur dokumentiert werden. Sicherheit und die Vermeidung weiterer Schäden haben Vorrang. Kontaktieren Sie uns, um das Vorgehen abzustimmen.

PERSÖNLICH. UNKOMPLIZIERT. FÜR SIE DA.

Lassen Sie uns darüber sprechen.

Herbert Kugler ist Ihr Ansprechpartner für eine unabhängige Begutachtung.

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